Förderprogramme „Photovoltaik an Wohngebäuden“ der Stadt Kuppenheim & “Kleinstphotovoltaik-Anlagen” der Gemeinde Malsch

Ab 01.11.23 gibt es für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kuppenheim eine Zuschussförderung für Photovoltaik-Anlagen. Die Gemeinde Malsch hingegen bietet bereits sei 2019 eine Förderung für Kleinst-PV-Anlagen an.

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Rund ein Fünftel am Endenergieverbrauch von privaten Haushalten macht der Stromverbrauch aus. Um den benötigten Strom klima- und umweltfreundlich selbst zu erzeugen, hat die Stadt Kuppenheim in der letzten Gemeinderatssitzung ein kommunales Förderprogramm für Privatpersonen verabschiedet. Die Stadt möchte damit Eigentümer und Mieter von Wohngebäuden in Kuppenheim mit einem Zuschuss für die Nutzung der Sonnenenergie zur Stromerzeugung und deren Speicherung unterstützen und den Ausbau regenerativer Energien fördern.  

Die Erzeugung von Strom aus Sonnenkraft verursacht deutlich weniger Treibhausgasemissionen als der Netzbezug aus dem deutschen Strommix. Die Umstellung auf regenerativ eigenerzeugten Strom plus angepasstes Nutzerverhalten stellen einen zentralen Schlüssel bei der Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei Privathaushalten dar.  

Was wird gefördert?

  1. Einen Zuschuss von 100€ / installiertem kWp (max. 1.000€) für neue PV-Anlagen als Eigenverbrauchsanlage mit Überschusseinspeisung an Bestandswohngebäude (keine Volleinspeisungsanlagen). Die Anlage kann dabei auf dem Dach oder an der Fassade installiert werden. Ausgenommen sind Solarthermie-Anlagen. Die Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage ist nicht förderfähig.
  2. Einen Zuschuss von 100€ / kWh Kapazität (max. 500€) für die Installation eines neuen Batteriespeichers bei bestehender oder neuer PV-Anlage.
  3. Pauschalbetrag von 150 € je Wohneinheit für ein Stecker-Solarmodul (auch Balkon-Kraftwerk, Plug-In- oder Mini-PV-Anlage genannt).

Ausgeschlossen sind Eigentümerinnen und Eigentümer, die für Neubauten einer gesetzlichen Verpflichtung zur Installation einer PV-Anlage unterliegen. Von dem Ausschluss sind PV-Anlagen ausgenommen, die aufgrund einer energetischen Dachsanierung verpflichtend zu installieren sind.

Die Förderung kann von allen Haushalten beantragt werden, die ein durchschnittliches Jahreshaushaltseinkommen bis max. 75.000€ für die letzten 3 Jahre nachweisen. 

Die Stadt Kuppenheim ist damit die dritte Kommune im Landkreis Rastatt und die Zweite aus dem RegioENERGIE-Netzwerk, die eine Förderung von Photovoltaik für Privatpersonen anbietet. Die Gemeinde Malsch gewährt Zuschüsse für Thermische Solaranlagen (bis max. 500€) und Plug-In-Module (bis max. 100€). Die Richtlinien und Antragsunterlagen finden Sie unter https://www.malsch.de/bauen-und-umwelt/umwelt–klimaschutz/energieberatung.

Förderanträge können ab dem 01.11.2023 bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Die vollständige Förderrichtlinie und die notwendigen Antragsformulare stehen ab diesem Datum auf der Homepage der Stadt Kuppenheim (www.kuppenheim.de) zum Abruf zur Verfügung.