Mit Steckersolar-Geräten können Mieter sowie Haus- oder Wohnungseigentümer eigenen Sonnenstrom erzeugen. Eine Mini-Solaranlage, die aus ein bis zwei Modulen besteht, lässt sich entweder an einer senkrechten Fläche wie einem Balkongeländer anbringen oder auf der Terrasse aufstellen. Auch die Hauswand oder das Dach sind geeignet, um dort Sonnenlicht einzufangen. Die Balkon-Modulsysteme sind sicher und lohnen sich langfristig betrachtet auch finanziell.
Am Balkongeländer des Rathauses wurde von den Hausmeistern als Demonstrationsobjekt eine entsprechende Anlage installiert. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Anlage zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten des Rathauses besichtigen. Für Fragen steht Ihnen unser Leiter der Finanz- und Personalverwaltung, Sascha Maier, gerne zur Verfügung.
Im Rahmen des Solarpakets der Bundesregierung soll es für Steckersolar-Geräte bald Vereinfachungen geben. Sie sind geplant und bereits vom Kabinett beschlossen, gelten aber noch nicht. Voraussichtlich im Herbst muss sich das Parlament damit beschäftigen – es wird vermutet, dass die Neuregelungen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten können.
Zu den geplanten Änderungen gehören:
- der Wegfall der Anmeldung beim Netzbetreiber,
- ein vereinfachtes Anmeldeverfahren bei der Bundesnetzagentur,
- eine schnellere Inbetriebnahme, da ein möglicher Zählerwechsel nicht mehr abgewartet werden muss,
- die Leistungsgrenze von 600 auf 800 Watt (AC) am Wechselrichter anzuheben,
- eine Grenze von 2.000 Watt für die angeschlossenen Geräte.
Was schon jetzt gilt: Seit dem 1. Januar 2023 sind Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher mit einem Umsatzsteuersatz von 0 Prozent versehen. Diese 0 Prozent gelten auch für Steckersolar-Geräte.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715).
Bildquelle: Gemeinde Ötigheim