Neues KfW-Fördermittel für Privatpersonen: bis zu 10.200€ Zuschuss für den Kauf einer Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher möglich

Mit dem neuen Fördermittel „Solarstrom für Elektroautos (442)“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird der Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher bezuschusst.

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Mit dem neuen Fördermittel „Solarstrom für Elektroautos (442)“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird der Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher bezuschusst. Ziel der Förderung ist es, dass Privatpersonen ihre Elektro­autos mit selbst­erzeugtem klima­freund­lichen Solar­strom aufladen können.

Welche Komponenten werden gefördert?

  • der Kauf einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung
  • der Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung
  • der Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) Speicherkapazität
  • der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten
  • ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage

Hinweis: Es müssen alle drei Komponenten beschafft werden, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können.

Bei bestehenden PV-Anlagen müssen diese entweder um mind. 5 kWp mit fabrikneuem Wechselrichter erweitert oder eine komplett neue Anlage errichtet werden. Für bereits vorhandene Ladestationen ist keine Förderung zulässig, außer es wird eine neue angeschafft. Eine Speichererweiterung ist nicht zulässig. Es muss ein fabrikneuer Speicher dazugekauft werden.

Wer wird gefördert?

Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen, das selbst bewohnt wird, und ein Elektroauto besitzen (Eigentum oder Leasing) oder zum Zeitpunkt der Antragstellung eines bestellt haben.

Hinweis: Besitzer von Eigentumswohnungen, vermieten Objekten, Ferienwohnungen und -häuser oder nicht-bezugsfertigen Neubauten sind nicht antragsberechtigt.

Konditionen

Wie setzt sich der maximale Förderbetrag von 10.200 € zusammen?

  • Ladestation: pauschal 600 € (bei direktionaler Lademöglichkeit 1.200 € pauschal)
  • PV-Anlage: 600 € pro kWp, aber maximal 6.000 €
  • Solarstromspeicher 250 € pro kWh, aber maximal 3.000 €

Antragstellung

Die Antragstellung ist ab 26.09.23 online über das KfW-Kundenportal möglich.

Weitere Infos unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Solarstrom-f%C3%BCr-Elektroautos-(442)/